Rechtstext-Monitor März 2026: Impressum und Datenschutz weiterhin stabil
Unser automatisches Rechtstext-Monitoring hat 100 Artikel aus 6 Fachquellen geprüft. Ergebnis: Keine neuen Pflichten für Impressum oder Datenschutzerklärung. Was sich trotzdem getan hat und worauf Website-Betreiber achten sollten.
K. Atalay

Als Betreiber einer Website oder eines Online-Shops kennen Sie das ungute Gefühl: Hat sich wieder etwas geändert? Muss ich mein Impressum anpassen? Fehlt etwas in meiner Datenschutzerklärung? Bei Consent by KaaTai überwachen wir die Rechtslage kontinuierlich — damit Sie es nicht müssen.
So funktioniert unser Rechtstext-Monitoring
Wir prüfen wöchentlich sechs Fachquellen auf relevante Änderungen im Bereich Impressumspflicht, Datenschutzrecht und Telemedienrecht:
- IT-Recht Kanzlei — Deutschlands größte Rechtstext-Kanzlei für Online-Händler
- Dr. Schwenke (Datenschutz-Generator) — Führender Experte für Datenschutzerklärungen
- Verbraucherzentrale Bundesverband — Urteile, digitale Verbraucherrechte und Pressemitteilungen
- LfDI Baden-Württemberg — Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Unsere Keyword-Filter durchsuchen jeden Artikel nach Begriffen wie DSGVO, DDG, TDDDG, Impressum, Datenschutz, Abmahnung, Einwilligung und weiteren relevanten Schlagwörtern.
Ergebnis für März 2026
100 Artikel geprüft, 3 als relevant eingestuft — keine davon betrifft neue Pflichten für Impressum oder Datenschutzerklärung.
Das bedeutet konkret: Wenn Ihr Impressum die Anforderungen nach §5 DDG erfüllt und Ihre Datenschutzerklärung den Vorgaben aus Art. 13 und Art. 14 DSGVO entspricht, besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
Was sich trotzdem getan hat
Werbung mit Garantien — neue Abmahnfallen
Die IT-Recht Kanzlei warnt vor rechtlichen Fallstricken bei der Werbung mit Garantien im Online-Handel. Wer mit Garantieversprechen wirbt, muss seit der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie strenge Informationspflichten beachten. Das betrifft zwar nicht direkt Impressum oder Datenschutz, kann aber zu kostspieligen Abmahnungen führen.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie auf Ihrer Website mit Garantien werben und ob die gesetzlich geforderten Angaben (Garantiegeber, räumlicher Geltungsbereich, Dauer, wesentliche Rechte) vollständig sind.
WhatsApp und Facebook — Kontaktdaten-Weitergabe rechtswidrig
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass WhatsApp Kontaktdaten nicht ohne Weiteres an Facebook weiterreichen darf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Praxis geklagt. Das Urteil bestätigt, dass auch innerhalb von Konzernstrukturen keine pauschale Datenweitergabe zulässig ist.
Relevanz für Sie: Wenn Sie WhatsApp Business nutzen, sollten Sie die Datenschutzhinweise Ihres WhatsApp-Einsatzes in der Datenschutzerklärung prüfen. Die Rechtsgrundlage für die Nutzung von WhatsApp Business sollte klar benannt sein.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — Frist beachten
Dr. Schwenke hat einen ausführlichen Ratgeber zum BFSG veröffentlicht. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das betrifft auch Websites und Online-Shops, die unter die Regelung fallen.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Online-Angebot unter das BFSG fällt. Consent by KaaTai arbeitet bereits an der barrierefreien Gestaltung unseres Cookie-Banners.
Checkliste: Ist Ihr Impressum vollständig?
Nutzen Sie unsere Kurzprüfung nach §5 DDG:
- Name bzw. Firma des Anbieters
- Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- E-Mail-Adresse
- Telefon oder weiteres Kontaktmittel
- Vertretungsberechtigte Personen
- Handelsregister und Registernummer (falls eingetragen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Angaben zur Streitbeilegung nach
§36 VSBG
Checkliste: Ist Ihre Datenschutzerklärung vollständig?
Kurzprüfung nach Art. 13 DSGVO:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls Pflicht)
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Hinweis auf Drittlandtransfer und Garantien
- Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung
- Betroffenenrechte (
Art. 15-22 DSGVO) - Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (
Art. 77 DSGVO) - Informationen zu Cookies und Einwilligung
- Auflistung eingesetzter Dienste (Analytics, Maps, Fonts usw.)
Fazit
Die gute Nachricht: Im März 2026 gibt es keine neuen gesetzlichen Pflichten, die eine sofortige Anpassung Ihres Impressums oder Ihrer Datenschutzerklärung erfordern. Die Rechtslage bleibt stabil.
Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick und informieren Sie, sobald sich etwas ändert. Mit dem Consent by KaaTai Impressum-Generator und dem Datenschutz-Generator erstellen Sie Ihre Rechtstexte bereits nach aktuellem Stand — kostenlos und ohne juristisches Vorwissen.
Dieser Beitrag ist Teil unseres regelmäßigen Rechtstext-Monitors. Alle 14 Tage prüfen wir die aktuelle Rechtslage zu Impressum und Datenschutz und berichten über relevante Änderungen. Quellen: IT-Recht Kanzlei, Dr. Schwenke, VZBV, LfDI Baden-Württemberg.