Recht

TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz)

Definition

Das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) ist das deutsche Umsetzungsgesetz der ePrivacy-Richtlinie. Es trat am 1. Dezember 2021 als Nachfolger des TTDSG in Kraft und regelt den Zugriff auf Endgeräte — insbesondere das Setzen und Auslesen von Cookies. § 25 TDDDG schreibt vor, dass eine Einwilligung erforderlich ist, bevor nicht unbedingt erforderliche Cookies gespeichert werden (Abs. 1), während technisch notwendige Cookies ohne Einwilligung zulässig sind (Abs. 2).

Relevanz für Consent Management

Das TDDDG ist neben der DSGVO die zentrale Rechtsgrundlage für die Cookie-Einwilligungspflicht in Deutschland. Es regelt spezifisch den Zugriff auf das Endgerät, während die DSGVO die anschließende Datenverarbeitung betrifft.

In Consent by KaaTai

Consent by KaaTai referenziert § 25 TDDDG in der automatisch generierten Datenschutzerklärung und unterscheidet korrekt zwischen einwilligungspflichtigen und technisch notwendigen Cookies.

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