Rechtstext-Monitor KW 17: Smartphone-Pflichtangaben, E-Mail-Werbung und Netflix-Gutscheinurteil
Rechtstext-Monitor April 2026: Produktdatenblatt-Pflicht bei Smartphones, Abmahnrisiko E-Mail-Werbung und BGH-Urteil zu Netflix-Gutscheinen.
K. Atalay

Website-Betreiber und Online-Shops stehen auch im April 2026 vor konkretem Handlungsbedarf: Fehlende Produktdatenblätter bei Smartphones führen zu Abmahnungen, E-Mail-Werbung ohne saubere Einwilligung bleibt ein Dauerbrenner und der BGH hat eine verbraucherfeindliche Gutscheinklausel von Netflix gekippt. Unser Rechtstext-Monitor fasst die wichtigsten Entwicklungen vom 8. bis 22. April 2026 zusammen.
So funktioniert unser Monitoring
Wir prüfen kontinuierlich sechs Fachquellen: IT-Recht Kanzlei, Dr. Schwenke, Verbraucherzentrale Bundesverband, LfDI Baden-Württemberg und weitere Aufsichtsbehörden. Unsere Filter durchsuchen jeden Artikel nach relevanten Begriffen wie DSGVO, DDG, TDDDG, Impressum, Datenschutzerklärung und Abmahnung.
1. Produktdatenblatt-Pflicht bei Smartphones und Tablets
Die IT-Recht Kanzlei berichtet über eine Abmahnung wegen fehlendem Produktdatenblatt bei einem Online-Angebot für Smartphones. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1669 in Verbindung mit Art. 4 lit. b, Anhang VIII Nr. 1 und Nr. 4. Lauterkeitsrechtlich greifen zudem §§ 5a, 5b Abs. 4 UWG bei fehlenden Pflichtinformationen.
Seit 2025 gelten für konkrete Online-Angebote von Smartphones und Tablets zusätzliche Kennzeichnungspflichten. Das elektronische Etikett und das Produktdatenblatt müssen in unmittelbarer Nähe des Produktpreises eingebunden werden. Wird statt einer direkten Anzeige ein Link genutzt, muss dieser ausdrücklich "Produktdatenblatt" heißen und das Dokument unmittelbar erreichbar sein.
Was bedeutet das für Sie? Prüfen Sie sofort alle Smartphone- und Tablet-Angebote in Ihrem Shop. Fehlende Produktdatenblätter sind ein konkretes Abmahnrisiko. Bei Verstößen drohen Abmahnungen auf Basis des UWG.
2. E-Mail-Werbung ohne Einwilligung bleibt Abmahnklassiker
Im aktuellen Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei wird erneut eine Abmahnung wegen unzulässiger E-Mail-Werbung beschrieben. Rechtlicher Bezug ist § 7 Abs. 3 UWG für die zulässige Bestandskundenwerbung sowie die Pflicht zur Einwilligung und Dokumentation per Double-Opt-in.
Werbe-E-Mails ohne belastbare Einwilligung stellen weiterhin eines der häufigsten Abmahnrisiken dar. Das betrifft Newsletter, After-Sales-Mailings und jede andere Form der Direktwerbung, bei der der Nachweis der Einwilligung entscheidend ist.
Was bedeutet das für Sie? Einwilligungen müssen per Double-Opt-in eingeholt und mit Zeitstempel, IP-Adresse und Inhalt der Erklärung dokumentiert werden. Versenden Sie Werbung per E-Mail nur bei klarer Einwilligung oder bei sauber erfüllter Bestandskundenwerbung nach § 7 Abs. 3 UWG.
3. BGH kippt Netflix-Gutscheinbedingung (III ZR 152/25)
Der Bundesgerichtshof hat am 16. April 2026 in der Sache III ZR 152/25 entschieden, dass eine Klausel in den Netflix-Gutscheinbedingungen unwirksam ist. Die Klausel sah vor, dass eine Kündigung erst nach vollständigem Verbrauch des Guthabens wirksam werden sollte. Das Gericht wertete dies als unzulässige Abweichung von den gesetzlichen Kündigungsvorschriften.
Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Gutscheine, Guthabenmodelle oder Abo-Konstruktionen mit Kündigungsregeln einsetzen, prüfen Sie Ihre AGB. Klauseln, die Kündigungen oder Vertragsbeendigungen unzulässig an Restguthaben koppeln, sind unwirksam. Richten Sie Ihre Bedingungen an den gesetzlichen Kündigungsregeln aus.
4. Marken- und Prüfzeichen in Produkttexten
Die IT-Recht Kanzlei meldet mehrere Abmahnungen wegen der Nutzung geschützter Marken wie "Mensch ärgere Dich nicht", "ELARA" und "MIMO" sowie irreführender Werbung mit Prüfzeichen und Herkunftsangaben. Schon Produktnamen, Vergleichstexte oder Suchmaschinenanzeigen können Markenrechte verletzen. Besonders bei Zubehör oder kompatiblen Produkten reicht oft eine ungenaue Formulierung für eine Abmahnung.
Was bedeutet das für Sie? Verwenden Sie Markennamen nur, wenn sie zur Produktbeschreibung zwingend nötig sind, und dann mit klarstellenden Zusätzen wie "passend für" oder "geeignet für". Lassen Sie irreführende Aussagen zu Herkunft, Zertifizierung oder Prüfzeichen vor Veröffentlichung juristisch prüfen.
5. Automatisierter Abmahnschutz für Shopware 6
Die IT-Recht Kanzlei meldet, dass LegalScan Pro ab sofort auch Shopware-6-Shops automatisiert auf Wettbewerbs- und Markenrechtsrisiken prüft. Shopware-6-Shops sind wegen ihrer starken Individualisierbarkeit besonders anfällig für fehlerhafte Preisangaben, Produktbeschreibungen, Versand- und Checkout-Texte.
Was bedeutet das für Sie? Shopware-Betreiber sollten ihre rechtlich sensiblen Shop-Bestandteile regelmäßig prüfen: Preisdarstellung, Produkttexte, Versand- und Zahlungsbedingungen sowie den Checkout-Prozess.
Fazit: Was Sie jetzt tun sollten
| Priorität | Maßnahme | Frist |
|---|---|---|
| Hoch | Smartphone-/Tablet-Angebote auf vollständiges Energielabel und Produktdatenblatt prüfen | Sofort |
| Hoch | E-Mail-Werbung auf Einwilligung, Double-Opt-in und Dokumentation prüfen | Sofort |
| Hoch | Gutschein-, Abo- und Kündigungsklauseln AGB-rechtlich prüfen | Sofort |
| Mittel | Marken- und Prüfzeichen-Nutzung in Produkttexten, Ads und Kategorieseiten bereinigen | Zeitnah |
| Mittel | Shopware-Shop auf abmahnrelevante Texte, Preise und Checkout-Elemente scannen | Laufend |
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Dieser Bericht wird alle 14 Tage aktualisiert. Der nächste Rechtstext-Monitor erscheint am 6. Mai 2026.
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