Rechtstext-Monitor KW 13: EuGH stoppt DSGVO-Hopping, Widerrufsbutton-Pflicht und Rekord-Beschwerden
Unser zweiwöchentliches Rechtstext-Monitoring hat die wichtigsten Entwicklungen vom 15. bis 30. März 2026 ausgewertet. EuGH-Urteil zu missbräuchlichen Auskunftsanträgen, der neue Widerrufsbutton ab Juni 2026 und ein Tätigkeitsbericht mit Rekord-Beschwerden.
K. Atalay

Als Website-Betreiber oder Shop-Inhaber müssen Sie die Rechtslage im Blick behalten. Unser Rechtstext-Monitor fasst die wichtigsten Entwicklungen der letzten zwei Wochen zusammen — mit klarer Handlungsempfehlung.
So funktioniert unser Monitoring
Wir prüfen kontinuierlich sechs Fachquellen: IT-Recht Kanzlei, Dr. Schwenke, Verbraucherzentrale Bundesverband, LfDI Baden-Württemberg und weitere Aufsichtsbehörden. Unsere Filter durchsuchen jeden Artikel nach relevanten Begriffen wie DSGVO, DDG, TDDDG, Impressum, Datenschutzerklärung und Abmahnung.
1. EuGH stoppt DSGVO-Hopping (C-526/24)
Das wichtigste Urteil dieser Periode: Der EuGH entschied am 19. März 2026, dass bereits ein erster Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden darf. Im Fall Brillen Rottler hatte sich ein Mann gezielt zum Newsletter angemeldet und nur 13 Tage später Auskunft verlangt — bei insgesamt 66 dokumentierten Fällen und rund 160.000 Euro gefordertem Schadensersatz.
Was bedeutet das für Sie? Eine neue Verteidigungslinie gegen systematisches DSGVO-Hopping. Prüfen Sie Ihre Prozesse für Art.-15-Anfragen und dokumentieren Sie Kriterien zur Erkennung missbräuchlicher Anträge. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
2. Widerrufsbutton wird Pflicht ab 19. Juni 2026
Alle B2C-Unternehmen mit Fernabsatzverträgen müssen bis zum 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen (§ 356a BGB). Wichtig: Der Widerrufsbutton ist nicht identisch mit dem seit Juli 2022 geltenden Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Eine Zusammenlegung beider Buttons ist rechtlich nicht zulässig.
Handlungsbedarf: Dringend für Online-Shops und SaaS-Anbieter. Bei Verstößen droht eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage — plus Abmahnrisiko.
3. Rekord-Beschwerden beim LfDI Baden-Württemberg
Der am 26. März vorgestellte Tätigkeitsbericht 2025 zeigt dramatische Zahlen: 7.673 Beschwerden (Vorjahr: 4.034 — ein Anstieg von 90 Prozent), 4.059 Datenpannenmeldungen und 314 Bußgeldverfahren mit einem Gesamtvolumen von rund 308.850 Euro.
Die Botschaft ist klar: Bürger nehmen ihre Datenschutzrechte aktiver wahr als je zuvor. Betroffenenrechte — insbesondere Auskunft und Löschung — müssen in Ihrem Unternehmen zuverlässig funktionieren. Ein Datenschutzbeauftragter kann hier unterstützen.
4. Cookie-Banner: Dark Patterns sind verboten
Die Anforderungen an Cookie-Banner verschärfen sich weiter. Der Alle-ablehnen-Button muss auf der ersten Ebene des Banners stehen und farblich gleichwertig zum Alle-akzeptieren-Button gestaltet sein. Dark Patterns wie Farb-Nudging oder Click-Labyrinthe sind seit dem VG-Hannover-Urteil 2025 ausdrücklich verboten.
Mit Consent by KaaTai sind Sie auf der sicheren Seite: Unser Banner bietet standardmäßig einen gleichwertigen Ablehnen-Button und ist Google Consent Mode v2 kompatibel.
5. Weitere Entwicklungen
Data Act tritt ab September 2026 in Kraft
Der Bundestag hat am 26. März 2026 das Data-Act-Durchführungsgesetz verabschiedet. Ab dem 12. September 2026 gilt Access by Design — vernetzte Geräte müssen so gebaut sein, dass erzeugte Daten direkt verfügbar sind. Relevant für IoT- und SaaS-Anbieter.
OS-Plattform: Immer noch nicht überall entfernt
Ein Dauerbrenner: Die EU-Streitbeilegungsplattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Trotzdem haben viele Websites den Link noch im Impressum oder den AGB. Das ist ein Abmahnrisiko wegen irreführender Angaben. Prüfen Sie jetzt Ihr Impressum.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seit Juni 2025 in Kraft, mit Übergangsfrist bis Juni 2028. Websites und Online-Shops müssen barrierefrei sein (WCAG 2.1 AA) und eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Mehr dazu in unserem Glossar-Eintrag zum BFSG.
DSGVO-Reform: Cookie-Banner könnten fallen
Der Digitale Omnibus der EU-Kommission plant, Cookie-Banner durch automatisierte Browser-Präferenzsignale (PIMS) zu ersetzen. Noch im Entwurfsstadium — wir berichten in unserem Artikel zu PIMS ausführlich darüber.
Fazit: Was Sie jetzt tun sollten
| Priorität | Maßnahme | Frist |
|---|---|---|
| Hoch | Widerrufsbutton implementieren | 19.06.2026 |
| Hoch | Cookie-Banner prüfen (Ablehnen-Button gleichwertig?) | Sofort |
| Mittel | Art.-15-Prozesse dokumentieren (DSGVO-Hopping) | Sofort |
| Mittel | OS-Plattform-Link entfernen | Sofort |
| Niedrig | Barrierefreiheitserklärung erstellen | Bis 06/2028 |
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Dieser Bericht wird alle 14 Tage aktualisiert. Der nächste Rechtstext-Monitor erscheint am 13. April 2026.
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