Recht

Art. 13/14 DSGVO (Informationspflichten)

Definition

Art. 13 und 14 DSGVO regeln die Informationspflichten des Verantwortlichen gegenüber betroffenen Personen. Art. 13 greift bei der Direkterhebung von Daten (z. B. über ein Kontaktformular), Art. 14 bei der Erhebung aus anderen Quellen. Zu den Pflichtangaben gehören: Identität des Verantwortlichen, Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte.

Relevanz für Consent Management

Jede Datenschutzerklärung muss die Anforderungen aus Art. 13/14 DSGVO vollständig erfüllen. Fehlende oder unvollständige Informationen sind ein häufiger DSGVO-Verstoß, der von Aufsichtsbehörden beanstandet wird.

In Consent by KaaTai

Der Datenschutzerklärung-Generator von Consent by KaaTai stellt sicher, dass alle Pflichtangaben nach Art. 13/14 DSGVO enthalten sind — automatisch und rechtskonform.

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