Recht

Zweckbindung

Definition

Der Grundsatz der Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO) besagt, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden dürfen. Im Cookie-Kontext bedeutet dies: Ein Cookie, das für Analyse-Zwecke gesetzt wurde, darf nicht nachträglich für Marketing verwendet werden.

Relevanz für Consent Management

Die Zweckbindung erfordert, dass jeder Cookie einem klaren Verarbeitungszweck zugeordnet wird. Dieser Zweck muss im Cookie-Banner und in der Cookie-Richtlinie transparent kommuniziert werden.

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