Recht

Datenminimierung

Definition

Der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) verlangt, dass nur so viele personenbezogene Daten erhoben werden, wie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Im Cookie-Kontext bedeutet dies: keine überflüssigen Cookies setzen, Speicherdauer auf das Notwendige begrenzen und nur die minimal erforderlichen Daten erfassen.

Relevanz für Consent Management

Datenminimierung ist ein Kerngrundsatz der DSGVO und betrifft sowohl die Anzahl als auch die Lebensdauer von Cookies. Websites, die mehr Cookies setzen als nötig, verstoßen gegen diesen Grundsatz.

In Consent by KaaTai

Consent by KaaTai unterstützt Datenminimierung, indem es nur die technisch notwendigen Cookies ohne Einwilligung setzt und alle anderen Cookies blockiert.

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