DDG / TMG (Digitale-Dienste-Gesetz)
Definition
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) löste am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) ab. Es regelt unter anderem die Impressumspflicht für Websites (§ 5 DDG, vormals § 5 TMG). Betreiber geschäftsmäßiger Online-Dienste müssen Name, Anschrift, E-Mail, Handelsregistereintrag und ggf. Umsatzsteuer-ID leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereitstellen.
Relevanz für Consent Management
Die Impressumspflicht betrifft alle kommerziellen Websites in Deutschland. Verstöße können abgemahnt werden und Bußgelder nach sich ziehen. Der korrekte Verweis auf § 5 DDG (statt TMG) ist seit 2024 Pflicht.
In Consent by KaaTai
Der Impressum-Generator von Consent by KaaTai generiert ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG mit allen Pflichtangaben und aktueller Gesetzesreferenz.
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