Recht

DDG / TMG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Definition

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) löste am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) ab. Es regelt unter anderem die Impressumspflicht für Websites (§ 5 DDG, vormals § 5 TMG). Betreiber geschäftsmäßiger Online-Dienste müssen Name, Anschrift, E-Mail, Handelsregistereintrag und ggf. Umsatzsteuer-ID leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereitstellen.

Relevanz für Consent Management

Die Impressumspflicht betrifft alle kommerziellen Websites in Deutschland. Verstöße können abgemahnt werden und Bußgelder nach sich ziehen. Der korrekte Verweis auf § 5 DDG (statt TMG) ist seit 2024 Pflicht.

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