Recht

Auftragsverarbeitung (AVV)

Definition

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO regelt die Datenverarbeitung durch einen Dienstleister im Auftrag des Verantwortlichen. Wenn ein Websitebetreiber ein Consent-Management-Tool einsetzt, das personenbezogene Daten (z. B. IP-Adressen, Consent-Entscheidungen) verarbeitet, muss ein AVV zwischen Betreiber und Tool-Anbieter geschlossen werden. Der AVV legt technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter und Löschfristen fest.

Relevanz für Consent Management

Jeder CMP-Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag seiner Kunden. Ohne AVV ist der Einsatz des Tools ein DSGVO-Verstoß — unabhängig davon, ob das Tool selbst datenschutzkonform arbeitet. Aufsichtsbehörden prüfen das Vorhandensein eines AVV bei Kontrollen regelmäßig.

In Consent by KaaTai

Consent by KaaTai stellt einen vorgefertigten AVV bereit, der direkt im Dashboard akzeptiert werden kann. Der Vertrag deckt alle eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ab und wird bei Änderungen automatisch aktualisiert.

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